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Herausgeber


Evangelische Gemeinde Unterbarmen Süd
Kirchplatz 1
42103 Wuppertal
Telefon: 0202/974400


Redaktion: Jugendausschuss
Gestaltung: Arne Würzbach
Bild von Pexels auf Pixabay


Stand: 20.09.2022


Inhaltsverzeichnis
1. Das Schutzkonzept ........................................................ 4
1.1. Leitbild ........................................................................... 4
1.2. Verhaltenskodex .......................................................... 4
1.3. Fortbildungen ............................................................... 4
1.4. Erweitertes Führungszeugnis ................................... 5
1.5. Information ................................................................... 5
1.6. Ansprechpersonen ...................................................... 5
1.7. Notfallplan .................................................................... 6
1.8. Kooperation .................................................................. 6
1.9. Beschwerdemanagement ......................................... 6
1.10. Aufarbeitung .............................................................. 6
1.11. Rehabilitierung .......................................................... 7
1.12. Evaluation und Monitoring ..................................... 7

 

Anhang

2. Kriseninterventionsplan (RADAR) –

Handlungsleitfaden zur Krisenintervention .................. 8
3. Beschwerdemanagement –

Handlungsleitfaden für Beschwerden ......................... 12
4. Liste der möglichen Ansprech-

partner*innen/Beratungsstellen .................................... 13
5. Ehrenkodex .................................................................... 16
6. Meldebogen für eine schriftliche Beschwerde........ 18
7. Liste von Tätigkeitsbereichen Ehrenamtlicher

ab 14. Jahren in Gemeinden und Kirchenkreisen ...... 19

 

S.3


1. Das Schutzkonzept  

1.1. Leitbild 

 

Die zwischenmenschliche Arbeit in der Ev. Gemeinde Unterbarmen Süd wird in der Beziehung zwischen Menschen und Gott gestaltet. Sie ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Die Persönlichkeit und Würde von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Personen wird geachtet, mit ihnen wird partnerschaftlich umgegangen, individuelle Grenzen werden respektiert. 

Täter*innen müssen in der Gemeinde mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Auch bei grenzverletzendem Verhalten wird sofort gehandelt. Keine Form sexualisierter Gewalt in der Gemeinde wird geduldet. Den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Verdächtigen ist Rechnung zu tragen. Ein respektvoller Umgang mit allen Betroffenen muss sichergestellt werden. 

 

Als Zeichen von Qualität und Offenheit hat die Evangelische Gemeinde Unterbarmen Süd ein Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt entwickelt: 

 

-         mit vorbeugenden Maßnahmen gegen Missbrauch in der Ev. Kirchengemeinde,

-         zur Erkennung und zum Abbau von Risiken und

-         um aktiv zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und sonstigen Schutzbefohlenen beizutragen. 

 

Insbesondere folgende Maßnahmen werden umgesetzt: 

 

1.2. Verhaltenskodex 

 

Mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex der Gemeinde dokumentieren alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden die Achtung und Einhaltung der Regeln für einen grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und weiteren schutzbefohlenen Menschen. 

Der Verhaltenskodex wird jährlich neu unterzeichnet, um das Thema und die Wichtigkeit immer wieder neu in Erinnerung zu rufen.

Zusammen mit dem Unterzeichnen des Verhaltenskodex erhält jede*r Mitarbeiter*in ein Exemplar des Schutzkonzepts mit den Handlungsanweisungen im Krisen-/Verdachtsfall und Informationen zu den Ansprechpersonen.

 

Pfarrer Michael Seim und Diakon Arne Würzbach halten nach, welche Mitarbeitenden einen Verhaltenskodex (erneut) unterzeichnen müssen.

 

1.3. Fortbildungen 

 

Die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden (ab 16 Jahren) sind zur Teilnahme an Fortbildungen zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ verpflichtet. Mit den Schulungen sollen Mitarbeitende für grenzverletzendes und übergriffiges Verhalten sensibilisiert werden und Handlungssicherheit im Umgang mit Vermutungen von sexualisierter Gewalt erlangen.

Der Umfang der Fortbildung regelt sich nach Art, Dauer und Intensität der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Dies ist in der Liste von Tätigkeitsbereichen Ehrenamtlicher ab 14 Jahren in Gemeinden und Kirchenkreisen festgelegt.

 

Für ehrenamtlich Mitarbeitende, die jünger als 16 Jahre sind, soll bei Aushändigung des Schutzkonzepts eine Kurzschulung erfolgen, in der mindestens die Interventionspläne vorgestellt und besprochen werden.

 

Pfarrer Michael Seim und Diakon Arne Würzbach halten nach, welche Mitarbeitenden sich fortbilden müssen.

Die Teilnahme an weiterführenden Fortbildungsangeboten wird erwartet und ermöglicht. 

 

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1.4. Erweitertes Führungszeugnis  

 

Im Einstellungsgespräch und in den Anlagen zum Arbeitsvertrag wird sexuelle Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene thematisiert. 

Haupt- und ehrenamtlich Tätige (ab 14 Jahren), die in besonderer Weise Kontakt zu Kindern,

Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen haben, sind nach Maßgabe der Untervereinbarung zur

Umsetzung des BKSG auf kommunaler Ebene – Ergänzungsvereinbarung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses gem. §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) - vor Aufnahme der Arbeit und im vierjährigen Rhythmus verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Möglicherweise entstehende Kosten trägt die Gemeinde.

In der Liste von Tätigkeitsbereichen Ehrenamtlicher ab 14 Jahren in Gemeinden und Kirchenkreisen ist festgelegt, wer alles ein Führungszeugnis vorlegen muss.

 

Pfarrer Michael Seim und Diakon Arne Würzbach halten nach, welche Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis (erneut) vorlegen müssen.

 

1.5. Information

 

Kinder und Jugendliche werden über ihr Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und Hilfe in Notlagen altersgemäß informiert. 

Im Rahmen von Elternabenden, bzw. Elternarbeit und Elternbeteiligung sollen Mütter und Väter über Formen sexueller Gewalt, Strategien von Tätern und Täterinnen und Möglichkeiten der Prävention aufgeklärt werden. Diese Arbeit geschieht in Kooperation mit der Diakonie Wuppertal bzw. dem Kirchenkreis. 

 

Dies soll auf folgende Weise umgesetzt werden:

-         Einmal pro Jahr wird eine Gruppenstunde zum Thema in den Jungscharen und Jugendgruppen angeboten. Hier erhält u.a. jedes Kind/jeder Jugendliche einen Kinderrechtepass von Zartbitter.

-         Die Vertrauenspersonen der Gemeinde werden bekannt gemacht mit einem Infoplakate mit Foto, Name und Kontaktdaten.

-         Infoplakate mit Telefonnummern sollen auch auf Toiletten aufgehangen werden, da hier Kinder und Jugendliche unbemerkt die Möglichkeit haben, die Infos abzufotografieren/abzuschreiben.

-         Plakate „Alle Kinder haben Rechte“ werden in den Gemeinderäumen, in denen Kinder und Jugendliche verkehren aufgehangen. Zeitweise sollen die Plakate auch in den Schaukästen aufgehangen werden, um zu zeigen, dass sich die Gemeinde mit dem Thema beschäftigt.

 

 

1.6. Ansprechpersonen 

 

Die Gemeinde benennt Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb der Gemeinde, an die sich Kinder, Jugendliche, Schutzbefohlene, Eltern und Mitarbeitende im Fall einer Vermutung von sexueller Gewalt oder Kindeswohlgefährdung wenden können. 

 

Das Presbyterium ernennt in Absprache mit dem Jugendausschuss Gemeindemitglieder und mitarbeitende, die das Interventionsteam der Gemeinde bilden.

 

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1.7. Notfallplan 

 

Ein Handlungsleitfaden für die Krisenintervention (Interventionskonzept), der sich an den spezifischen Bedingungen der Gemeinde orientiert, regelt verbindlich das Vorgehen in Fällen  der Vermutung von sexueller Gewalt, Übertretung des Abstinenzverbots oder Kindeswohlgefährdung. Das Interventionskonzept (RADAR) ist allen Mitarbeitenden bekannt und wird von ihnen beachtet. 

 

1.8. Kooperation 

 

Die Gemeinde arbeitet bei Bedarf mit Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt zusammen.

 

1.9. Beschwerdemanagement

 

In der Arbeit mit Menschen kann es auch immer mal wieder vorkommen, dass Menschen unzufrieden mit einer Leistung sind, Erwartungen nicht erfüllt wurden oder Mitarbeitende nicht angemessen mit einem Anliegen umgegangen sind. Auch unbeabsichtigtes grenzverletzendes Verhalten kann vorkommen. 

Menschen haben die Möglichkeit, diese Dinge zu melden. Eine Beschwerde kann auf folgendem Weg eingelegt werden:

-         Schriftlich, telefonisch, per Mail, persönlich

-         Anonym, einzeln, als Gruppe

 

Verantwortlich für das Beschwerdemanagement sind: Judith Mageney-Capar, Nina Rogall-Grünewald, Silke Angenendt.

 

Der Handlungsleitfaden für Beschwerden regelt verbindlich, wie die Gemeinde mit diesen Beschwerden umgeht.

 

Über folgende Maßnahmen soll das Beschwerdemanagement in der Gemeinde bekannt gemacht werden:

-         auf Homepage und über Plakate

-         in Gruppen und Kreisen darauf hinweisen

-         nach Einführung in Gottesdiensten abkündigen

-         Beschwerdeformulare auslegen

-         Briefkasten/-box zum einwerfen aufstellen (verschließbar)

 

Maßnahmen speziell für Kinder- und Jugendarbeit:

-         Jeder Konfirmandenjahrgang wählt eine*n Gruppensprecher*in

-         Feedbackkultur etablieren

-         Kummerkasten aufstellen (am besten nachdem Gruppenstunde zum Thema war)

 

                        1.10.         Aufarbeitung

 

Vorfälle werden unter Einbeziehung externer Fachkräfte aufgearbeitet. 

Die Aufarbeitung soll dazu dienen, aus dem Geschehenen zu lernen, evtl. übersehene Risiken und/oder neue Präventionsmaßnahmen und Handlungsschritte zu entdecken.

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                        1.11.         Rehabilitierung

Im Falle eines unbegründeten Verdachts oder nach unbegründeter Beschuldigung schlägt das Interventionsteam dem Presbyterium geeignete Rehabilitierungsmaßnahmen vor und kann an Formulierungen mitwirken.

 

In dem Fall, dass einer bzw. einem Betroffenen zunächst nicht geglaubt worden war oder dessen bzw. deren Mitteilung nicht ernst genommen worden war, sind geeignete Wege für eine Entschuldigung und angemessene Maßnahmen zur Rehabilitierung der Betroffenen zu treffen und durchzuführen.

 

Rehabilitierungsmaßnahmen sind immer im Kreis derer durchzuführen, denen der ungerechtfertigte Verdacht bekannt war.

 

                        1.12.         Evaluation und Monitoring

 

Das Schutzkonzept wird alle 3 Jahre von dem Jugendausschuss überprüft und ggfs. angepasst. Hierbei wird nach Erfahrungen mit der Umsetzung gefragt, Vorfälle ausgewertet und geschaut, ob das Beschwerdemanagement und die Handlungsleitfäden in Krisensituationen greifen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang: 

-         RADAR/Handlungsleitfaden für die Krisenintervention 

-         Beschwerdeleitfaden

-         Liste der Ansprechpartner*innen/Beratungsstellen

-         Ehrenkodex

-         Meldebogen für eine schriftliche Beschwerde

-         Liste von Tätigkeitsbereichen Ehrenamtlicher ab 14 Jahren in Gemeinden und Kirchenkreisen

 

             S. 7


2. Kriseninterventionsplan (RADAR) – Handlungsleitfaden zur Krisenintervention

             S. 8


     S. 9


     S.10


     S. 11


3. Beschwerdemanagement – Handlungsleitfaden für Beschwerden

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4. Liste der möglichen Ansprechpartner*innen/Beratungsstellen 

Ansprechpartnerin in der Gemeinde:

Nina Rogall-Grünewald

Telefon: 0202/2542351, E-Mail: nina-rogall-gruenewald@web.de 

 

Vertrauenspersonen Kirchenkreis Wuppertal:

Antje Tolksdorf, Bandwirkerstr. 15, 42369 Wuppertal

Telefon: 0178/5173287, E-Mail: vertrauensperson@evangelisch-wuppertal.de

 

Daniel Lünenschloß

Mobil: 01578/3458939, E-Mail: vertrauensperson@evangelisch-wuppertal.de 

 

Evangelische Kirche im Rheinland:

Meldestelle:

Hans-Böckler-Str. 7, 40476 Düsseldorf

Telefon: 0211/4562-602, E-Mail: meldestelle@ekir.de

 

Ansprechstelle: 

Claudia Paul, Graf-Recke-Str. 209a, 40237 Düsseldorf Telefon: 0211/3610-312, E-Mail: claudia.paul@ekir.de 

Juristin im Landeskirchenamt: 

Iris Döring

Telefon: 0211/4562283, E-Mail: iris.doering@ekir.de

 

Jugendamt der Stadt Wuppertal:

BSD II, Uellendahler Str. 70, Telefon: 0202/563-2145

Weitere Bezirkssozialdienste unter www.wuppertal.de – BSD-Finder

 

Familien- und Erziehungsberatung:

Diakonie Wuppertal: Frau Stobbe, Telefon: 0202/97444-930

Stadt Wuppertal: Frau Sonnenschein, Telefon: 0202/563-7259

 

Insofern erfahrene Fachkraft:

(Beratende Person im Jugendhilfegefüge zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos 

im Kontext einer vermuteten Kindeswohlgefährdung) Stadt Wuppertal: Winfried Schilke, Telefon: 0202/563-2691

Stadt Wuppertal: Ute Sonnenschein, Telefon: 0202/563-7259

Diakonisches Werk: Herr Bunk, Telefon: 0202/97444-530

 

 

Schulsozialarbeit:

Uwe Schorn, HS Röttgen, Telefon: 0202/563-6693

Schulpsychologische Beratung, Distelbeck 55, Telefon: 0202/563-2582

 

S. 13


Anbieter stationärer Kinder- und Jugendhilfe:

Diakonie Wuppertal: Bärbel Hoffmann,

Telefon: 0202/47825-112 oder 0163/6974443, www.diakonie-wuppertal.de

 

Anbieter ambulanter Kinder- und Jugendhilfe:

Diakonie Wuppertal: Ulrich Liebner,

Telefon: 0202/97444-111, www.diakonie-wuppertal.de

 

Weitere Ansprechpartner:

Polizei Telefon: 110

Notruf Telefon: 112

Ärztlicher Notdienst, Telefon: 116-117

Wendepunkt, Telefon: 0202/2442838 (18.00 bis 8.00 Uhr)

 

Kinderschutz-Zentrum:

0-13 Jahre: Kindernotaufnahme, Am Jagdhaus 50, Telefon: 0202/563-2154

14-17 Jahre: Jugendschutzstelle, Hünefeldstr. 52, Telefon: 0202/500168

 

Deutscher Kinderschutzbund:

Elterntelefon: 0800/1110-550

Kinder- und Jugendtelefon sowie Jugendliche beraten Jugendliche: 0800/1110-333

 

Klinik Kinder-Jugend-Psychiatrie:

Sana Klinik, ärztliche Bereitschaft, 42859 Remscheid, Telefon: 02191/13-0

 

Kinderklinik:

Helios-Klinik, Heusnerstr. 40, 42283 Wuppertal, Telefon: 0202/896-0

 

Sozialpädiatrisches Zentrum:

Helios-Klinik, Heusnerstr. 40, 42283 Wuppertal, Telefon: 0202/896-0 oder 0202/896-3850 Anonyme Spurensicherung:

Helios-Klinik SPZ, Heusnerstr. 40, 42283 Wuppertal, Telefon: 0202/896-0

Agaplesion Bethesda Krankenhaus, Hainstr. 35, 42109 Wuppertal, 

Telefon: 0202/290-0 oder 0202/290-2394

St. Anna Klinik, Vogelsangstr. 106, 42109 Wuppertal, Telefon: 0202/299-0 oder 0202/299-3010 / 3011

 

S. 14


Spezialisierte Beratungsstelle sexueller Missbrauch:

Frauenberatung Wuppertal e.V., Birgit Gladbach-Eckstein, Laurentiusstr. 12, 

42109 Wuppertal, Telefon: 0202/306007

Weisser Ring e.V. Wuppertal, Telefon: 0151/55164655

 

www.wildwasser.de

 

www.beauftrager-missbrauch.de

 

 

S. 15


5. Ehrenkodex  

 

Name:______________________  


 

Die Arbeit der Evangelischen Gemeinde Unterbarmen Süd insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen, geschieht im Auftrag und Angesicht Gottes.

Unsere Arbeit mit allen Menschen, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen, ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde aller Schutzbefohlenen, begegnen ihnen auf Augenhöhe, gehen verantwortlich mit ihnen um und respektieren individuelle Grenzen. 

 

Als Mitarbeitende*r in der Evangelischen Kirchengemeinde Unterbarmen Süd erkläre ich: 

 

1.     Ich verpflichte mich dazu beizutragen, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene zu erhalten und/oder zu schaffen.

2.     Ich verpflichte mich, alles zu tun, damit in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt verhindert werden.

3.     Ich verpflichte mich, die individuellen Grenzen aller Menschen zu respektieren und die Intimsphäre sowie die persönliche Schamgrenze zu achten.

4.     Ich verpflichte mich dazu beizutragen, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder,

Jugendliche und andere Schutzbefohlene zu schaffen und/oder zu wahren, in dem ihnen zugehört wird und sie als eigenständige Persönlichkeiten respektiert werden. 

5.     Ich verpflichte mich gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges nonverbales und/oder verbales Verhalten aktiv Stellung zu beziehen. 

6.     Ich achte darauf, dass ich mich selbst nicht abwertend verhalte und Formen von Bedrohung, Diskriminierung und verbaler oder körperlicher Gewalt unterlasse. 

7.     Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter*in bewusst und missbrauche meine Rolle im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen nicht. Ich beachte das Abstands- und Abstinenzgebot. Ich verpflichte mich zu einem verantwortungsvollem Umgang mit Nähe und Distanz gegenüber allen Schutzbefohlenen. Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter*in bewusst und missbrauche meine Rolle nicht.

8.     Ich nehme alle Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlenen bewusst wahr und achte dabei auch auf mögliche Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt. Ich achte auf Anzeichen von Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen. In Zweifelsfällen und bei Grenzüberschreitungen hole ich mir Hilfe bei einer der im Schutzkonzept benannten kompetenten Vertrauenspersonen. In diesen Fällen werde ich die Vertrauensperson informieren, und ich kann mich bei Unsicherheiten hinsichtlich der Einschätzung von der landeskirchlichen Ansprechstelle beraten lassen.

9.     Bei jeder Vermutung werde ich entsprechend dem Interventionsplan des Schutzkonzeptes der Gemeinde vorgehen. Jeden Fall mit begründetem Verdacht melde ich bei der landeskirchlichen Meldestelle.

 

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10.    Ich verpflichte mich, beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber der Presse und in sozialen Netzwerken keine Informationen, Mutmaßungen und persönlichen Einschätzungen weiterzugeben. 


11.    Ich versichere, nicht wegen einer Straftat bezüglich sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt worden zu sein und, dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat gegen mich anhängig ist. Falls im Laufe meiner Tätigkeit Kenntnis von Ermittlungen wegen einer Straftat bezüglich sexualisierter Gewalt gegen mich erlange, informiere ich hierüber die mir vorgesetzte Person.

 

 

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Datum                                                             Unterschrift

 

 

Für die Folgejahre:

 

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Datum                                                             Unterschrift

 

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Datum                                                             Unterschrift

 

 

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Datum                                                             Unterschrift

 

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Datum                                                             Unterschrift

 

 

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Datum                                                             Unterschrift

 

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Datum                                                             Unterschrift

 

 

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Datum                                                             Unterschrift

 

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Datum                                                             Unterschrift

 


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6. Meldebogen für eine schriftliche Beschwerde

 

Liebe Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte, Hilfesuchende und Mitarbeitende,

mit diesem Bogen werden Eure / Ihre Meldungen an unsere Beschwerdestelle weitergeleitet, überprüft und bearbeitet. Wenn die Beschwerde an eine bestimmte Person aus der Beschwerdestelle gehen soll, könnt Ihr / können Sie hier angeben, an wen die Beschwerde weitergeleitet werden soll:

 

__________________________________________________________________ Vorname, Nachname

Wir möchten Euch / Sie bitten, Euren / Ihren Namen und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme einzutragen. 

So können wir zur Beschwerde eine Rückmeldung geben oder Rückfragen stellen, wenn etwas nicht ganz klar ist.  Eure / Ihre Beschwerde wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Wenn Ihr wünscht / Sie wünschen kann die Beschwerde nach außen anonym behandelt werden. Dann ist Euer / Ihr Name nur der Beschwerdestelle bekannt.

Beschwerden ohne jeglichen Namen oder Kontakt werden auch bearbeitet. Unter Umständen müssen ganz anonyme Beschwerden aber fallen gelassen werden, weil sie von uns nicht weiter überprüft werden können. Deswegen ist Euer / Ihr Name und eine Kontaktmöglichkeit immer besser.

o Die Beschwerde soll bitte anonym behandelt werden.

 

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Datum                                                     Ort                                                          Name

Kontaktmöglichkeiten zu Euch / Ihnen:

 

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Anschrift 

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E-Mail                                                                                                                   Telefon

 

Situation:                                                                             Anliegen (bitte ankreuzen):

 

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     S.18

 

 

 

 

 

 

 

Ich möchte, dass diese Situation – ohne weitere Bearbeitung – zur Kenntnis genommen wird.

 

Ich möchte, dass diese Situation bearbeitet wird.

 

Ich möchte ein persönliches Gespräch

mit einer Person der Stelle für Vertrauenspersonen

 

Ich möchte Unterstützung für ein

Gespräch mit den Konfliktpartnern.

 

Ich möchte…

 

 



7. Liste von Tätigkeitsbereichen Ehrenamtlicher ab 14. Jahren in Gemeinden und Kirchenkreisen

     S. 19


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