Abkündigung der vorläufigen Vorschlagsliste (§ 13 Abs. 5 PWG)
In der Kirchengemeinde findet am 18. Februar 2024 die Neuwahl des Presbyteriums statt. Es sind 10 Presbyterinnen und Presbyter zu wählen.
Als Kandidatinnen und Kandidaten wurden vorläufig folgende wählbare Mitglieder der Kirchengemeinde vorgeschlagen:
Holger Ahrens
Sabine Banse
Bettina Bigge
Kamil Dusza
Ulrich Heitmann
Judith Mageney-Capar
Dr. Jutta Schindewolf-Grams
Gabriele Tiefland
Außerdem ist eine beruflich Mitarbeitende ins Presbyterium zu wählen.
Als Kandidatinnen und Kandidaten hierfür wurden vorläufig folgende wählbare beruflich Mitarbeitende der Kirchengemeinde vorgeschlagen:
Anke Beckman
Liebe Gemeinde, Das Presbyterium hatte beschlossen, die nächste Wahlperiode mit 10 Presbytern bzw. Presbyterinnen zu arbeiten. Das zur Zeit im Amt befindliche Presbyterium hat 12 Mitglieder! Bisher gibt es jedoch nur 8 Kandidatinnen oder Kandidaten. Wir würden uns über Ihre Bewerbung zur Kandidatur oder über Ihren Vorschlag für einen Kandidaten / eine Kandidatin freuen. Es ist noch nicht zu spät! Laut Wahlordnung können auch während der Gemeindeversammlung zur Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen am 24.9.2023 noch Kandidierende zur Wahlliste hinzugefügt werden. Melden Sie sich bitte bei Pfarrer Michael Seim, tel 559717 |
In unserer Gemeinde gibt es immer viele Aufgaben, die Sie auch übernehmen können, ohne Presbyterin oder Presbyter zu sein: z. B. Mitglied in verschiedenen
Fachausschüssen, Mitarbeit in den Gruppen, organisatorische Aufgabe, Homepagebetreueuung, Gemeindebrief-Redaktion oder -Austeilung, praktische Arbeiten in unseren Räumen und auf dem
Außengelände, ... Wenn Sie sich auf diese Weise in unserer Gemeinde engagieren möchten, melden Sie sich bitte bei Pfarrer Michael Seim, tel 559717 |
Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)
- Langfassung als Aushang -
Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,
am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.
Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.
In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.
Es ist auch möglich, sich selber vorzuschlagen ("Ich möchte .... kandidieren").
Vordrucke hierfür liegen in der Lichtenplatzer Kapelle, Obere Lichtenplatzer Str. 303 und im Gemeindezentrum Petruskirche, Meckelstr. 52 aus. Weiter unten in dieser Meldung finden Sie den Vordruck zum Download. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde im Ev. Verwaltungsverband Wuppertal-Solingen, Kirchplatz 1, 42103 Wuppertal abgegeben werden.
Sie können Ihren Vorschlag auch per Mail an michael.seim@ekir.de oder schulz@evv-wsg.de senden.
Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,
- Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die
Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
- zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
- am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.
Das Wahlverzeichnis liegt in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 bei Pfarrer Seim, Obere Lichtenplatzer Str. 303, 42287 Wuppertal nach Absprache zur Einsichtnahme aus.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.
downloaden, ausfüllen, unterschreiben, fotografieren, per Mail versenden. oder
downloaden, als Bild digital ausfüllen, als Mail versenden
Am 24.09.2023 nach dem Gottesdienst laden wir Sie zur Gemeindeversammlung ein.
Dort werden die Kandidaten und Kandidatinnen zur Presbyteriumaswahl vorgestellt.
Auch können dort auch noch weitere Personen zur Wahl kandidieren oder andere Personen als Kandidierende vorschlagen, vorausgesetzt, die Vorgeschlagenen sind auch anwesend.
Die Presbyteriumswahl findet am 18.02. 2024 statt.